Gründungszuschuss 2026: Wer ihn bekommt und was die Agentur für Arbeit sehen will

Ratgeber Gründungszuschuss 2026, BVSS Neuss

Sie sind arbeitslos, beziehen Arbeitslosengeld und wollen sich selbstständig machen? Dann kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Ihnen den Start deutlich leichter machen. Hier lesen Sie, wer ihn bekommen kann, wie hoch er ist und worauf es beim Antrag ankommt.

Was der Gründungszuschuss ist

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit hauptberuflich selbstständig machen. Er soll Ihren Lebensunterhalt und Ihre soziale Absicherung in der ersten Zeit sichern. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Wie hoch er ist und wie lange er läuft

  • Phase 1, sechs Monate: Sie bekommen weiter den Betrag Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes, dazu 300 Euro im Monat für Ihre soziale Absicherung.
  • Phase 2, neun Monate: 300 Euro im Monat, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihr Unternehmen intensiv und hauptberuflich betreiben.

Die sechs Monate aus Phase 1 werden auf Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet.

Die Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld und beenden Ihre Arbeitslosigkeit durch die Gründung.
  • Sie haben noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Die Selbstständigkeit ist Ihr Haupterwerb.
  • Eine fachkundige Stelle bestätigt, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist, zum Beispiel die IHK, die Handwerkskammer, ein Steuerberater oder eine Bank.
  • Sie können die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
  • Sie haben in den letzten zwei Jahren keinen Gründungszuschuss bekommen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

So läuft der Antrag

  1. Mit Ihrer Arbeitsvermittlung über das Vorhaben sprechen und die Antragsunterlagen anfordern.
  2. Businessplan mit Finanzplan schreiben.
  3. Den Plan von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen und die Stellungnahme einholen.
  4. Antrag mit allen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen.
  5. Erst danach das Gewerbe anmelden und starten.

Woran Anträge oft scheitern

  • Das Gewerbe wurde schon angemeldet, bevor der Antrag gestellt war.
  • Der Restanspruch ist unter 150 Tage gerutscht, weil zu lange gewartet wurde.
  • Der Plan erklärt nicht, woher die Kunden kommen.
  • Die Zahlen sind zu optimistisch und ohne Begründung.
  • Die Gründung wirkt wie ein Nebenjob statt wie ein Haupterwerb.

Wie ich Sie unterstütze

Ich helfe Ihnen beim Businessplan und Finanzplan und bereite Sie auf die Prüfung durch die fachkundige Stelle vor. Aus meiner eigenen Gründung weiß ich, wie wichtig ein Vertriebsweg ist, der wirklich Kunden bringt. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit, eine Zusage kann niemand geben.

Sie beziehen Grundsicherung statt Arbeitslosengeld? Dann lesen Sie unseren Ratgeber Businessplan fürs Jobcenter.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, sobald alle Angaben vorliegen. Mehr zur Gründungsberatung oder direkt Erstgespräch anfragen.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viel Restanspruch auf Arbeitslosengeld brauche ich?

Sie brauchen bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer zu lange wartet, verliert diese Möglichkeit.

Kann ich zuerst gründen und dann den Antrag stellen?

Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Melden Sie Ihr Gewerbe also erst nach dem Antrag an.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Der Zuschuss selbst ist steuerfrei. Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit müssen Sie natürlich ganz normal versteuern.

Gilt das auch, wenn ich Grundsicherung bekomme?

Nein. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld voraus. Mit Grundsicherung ist das Jobcenter zuständig, dort gibt es zum Beispiel das Einstiegsgeld.

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